Zuschüsse für die außerschulische Jugendarbeit im Ostalbkreis.

Der Kreistag des Ostalbkreises hat seit 1999 die finanzielle Förderung der außerschulischen Jugendarbeit an den Kreisjugendring übertragen.

Über die Verwendung der Gelder erstattet der Kreisjugendring dem Jugendhilfeausschuss jährlich Bericht.

Die Richtlinien für die Zuschussvergabe werden jährlich vom Arbeitskreis Zuschuss des Kreisjugendrings überarbeitet und weiterentwickelt und von der Mitgliederversammlung des Kreisjugendrings beraten und verabschiedet.

Gefördert werden
  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Jugendgruppenleiterschulungen und Seminare
  • Projekte und Maßnahmen
  • ein jährliches Treffen der Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche im Ostalbkreis
  • sonstige Aufgaben des Kreisjugendrings

Die genauen Zuschussrichtlinien für die Förderung der außerschulischen Jugendarbeit im Ostalbkreis sind im gleichnamigen Rundbrief nachzulesen, der - ebenso wie das entsprechende Antragsformulare - kostenlos in der Kreisjugendring Geschäftsstelle angefordert werden oder unter Downloads heruntergeladen werden kann.
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